Humor der Juristerei

Kommt ein Kunde in eine Tierhandlung und möchte einen Papagei erwerben. Der Tierhändler hat 3 Vögel vorrätig. Der Kunde fragt den Händler, was der linke Vogel kosten soll. Der Verkäufer antwortet: „Das ist ein besonderes Tier, das kostet 500 Euro, es kann das gesamte BGB auswendig“. Daraufhin fragt der Kunde, was der rechte Vogel kosten soll. Hierauf antwortet der Händler: „1.000 Euro, denn dieser kann sogar den ganzen Palandt auswendig“. Dem Kunden ist dies zu teuer und er erkundigt sich nach dem Preis des mittleren Vogels, der recht unansehnlich mit gerupftem Federkleid auf seiner Stange sitzt. Der Händler antwortet: „Oh, das ist der teuerste von allen, der kostet 2.000 Euro“. Der Kunde ist beeindruckt und fragt voller Erwartung nach dessen Fähigkeiten. Der Händler sagt hierzu lediglich: “ Dieser Vogel kann und sagt nichts. Dafür reden die beiden anderen Vögel ihn aber mit Herr Vorsitzender an! 1
(nach Alexander Böhm, Referendar am LG Heidelberg)

Fußnote

  1. Anmerkung: Um diesen Witz richtig genießen zu können, muß man wahrscheinlich selbst in einer Kammer oder einem Senat der deustchen Justiz tätig gewesen sein …