Hier gibt es keine Telefongebühren von 2 Euro pro Minute oder Online – Beratungspauschalen von 100 Euro und mehr!
Außergerichtliche Dinge wie Mahnschreiben, sonstiger Schriftverkehr und Vergleiche werden nach einem Stundenlohn ab 50 Euro oder je nach Schwierigkeit mit Pauschalhonorar im Einzelfall berechnet!
Erstberatungen mit normaler Schwierigkeit gibt es inklusive Unterlagendurchsicht für pauschale 60 Euro zzgl. USt.!
Klagen und sonstige gerichtlichen Aktivitäten müssen selbstverständlich nach dem bindenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG abgerechnet werden, aber wer sagt, dass es so weit kommen muss?
Man sieht also, eine Anfrage kostet mit ziemlicher Sicherheit weniger, als untätig zu bleiben, auch ohne Rechtsschutzversicherung!